Freilichttheater in Zusammenarbeit mit dem Theater Gansingen

Gaunergeschichte aus dem Fricktal / Thomas Senn

„Das Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg ging im Wesentlichen dahin, dass Gränacher nicht nur eine ungeheure Menge Diebstähle, Kirchen- und Strassenraub mittels gewaltsamen Einbruchs begangen habe, sondern sein Unwesen immer in Gesellschaft von andern Räubern betrieb und, um eher stehlen zu können, Hunde vergiftete. Er sei schon bei 28 Male im Kriminalarrest gesessen, gegeisselt, gebrandmarkt und für ewige Zeiten aus der schweiz. Eidgenossenschaft verwiesen worden. Er habe seit 40 bis 42 Jahren, während welchen er unablässig stahl, nie den geringsten Funken einer Besserung blicken lassen. Durch die vielen beklagten Diebstähle und Verbrechen und durch sein eigenes, freies und ungezwungenes Eingeständnis sei er gesetzlich überwiesen worden. Seine Verbrechen nach dem Titel XIII, Art 154 des Kriminalgesetzes qualifizieren sich als solche, die mit dem Tode bestraft werden.“ Im gleichen Sinn entschied das Appellationsgericht. „Beide Gerichtsurteile schlossen dahin, es sei Johann Gränacher des Todes schuldig und solle mit dem Schwert vom Leben zum Tode gerichtet werden.“

Die Hinrichtung durch den Rheinfelder Scharfrichter Mengis fand am 30. Oktober 1806 „in Anwesenheit einer ungeheuren Volksmenge“ statt. Diese Volksmenge war schon deshalb ausserordentlich gross, weil im Volk die Meinung herrschte, der Pechbub sei hieb- und kugelfest, man werde ihn gar nicht köpfen können, sondern das Schwert werde machtlos abprallen.

(aus „Der Pechbub“, Gaunergeschichte aus dem Fricktal von F.A. Stocker, geschrieben 1886, herausgegeben 2005 von Richard Hofmann, Kaplaneidruckerei, Laufenburg)